VG Wort klagt vor dem Bundesverfassungsgericht

  • Streit um Urhebergebühren geht weiter


    Die VG Wort sieht im Urteil des BGH die Interessen der Urheber nicht ausreichend berücksichtigt.

    Laut einem der Artikel in der Süddeutschen Zeitung will die VG Wort gegen das Urteil des BGH in Sachen Urheberrechtsgebühren (Druckerchannel berichtete ) vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Der Geschäftsführer der VG Wort, Ferdinand Melichar, begründete das damit, dass die Rechtsauffassung des BGH der herrschenden Auffassung in Rechtslehre und Rechtsprechung widerspreche.
    Die Richter des BGH hatten sich auf die alte Fassung § 54 UrhG berufen, der eine Vergütungspflicht für solche Geräte vorsieht, die für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke bestimmt sind. Da sich mit einem Drucker allein jedoch keine Kopien herstellen lassen, sondern zusätzlich immer noch ein PC und ein Scanner benötigt werden, gebe es für sie auch keine Vergütungspflicht, hatten sie argumentiert. Es sei ausreichend, dass der Verkauf von Scannern mit Abgaben belegt werde, was bereits seit einigen Jahren auch geschieht Die VG Wort sieht das anders: Es sei nicht nachvollziehbar, warum Drucker von der Vergütungspflicht ausgenommen werden sollten. Den Interessen der Urheber werde dadurch nicht genügend Rechnung getragen. Außerdem fänden erst durch den Drucker Vervielfältigungen geschützten Materials statt.
    Seit dem 1. Januar 2008 gilt ein neues Urhebergesetz, bei dem auch der § 54 geändert wurde. Dort heißt es nun, dass es eine Vergütungspflicht gebe für solche Geräte „deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird“. Damit sind auch Drucker vergütungspflichtig. Das von der VG Wort angestrebte Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird sich also lediglich auf die Geräte beziehen, die bis 2007 verkauft wurden.