T-Online darf keine Protokolle über IP-Adressen ihrer Kunden führen.
Das hat der Bundesgerichtshof gegen den EU-Beschluss nun entschieden.
Demnach dürfen nur Tarifbezogene Logfiles erstellt werden, welche zur Abrechnung nötig seien.
Sprich: Das Speichern von IP Adressen bei Flatratekunden ist T-Online ab sofort verboten.
T-Online hat bereits Beschwerde eingelegt, diese wurde abgelehnt und somit ist auch eine Revision unmöglich und das Urteil rechtskräftig.
Quelle und vollständiger Artikel: Spiegel Online 07.11.2006