nicht nur für eMule User interessant

  • T-Online darf keine Protokolle über IP-Adressen ihrer Kunden führen.
    Das hat der Bundesgerichtshof gegen den EU-Beschluss nun entschieden.
    Demnach dürfen nur Tarifbezogene Logfiles erstellt werden, welche zur Abrechnung nötig seien.
    Sprich: Das Speichern von IP Adressen bei Flatratekunden ist T-Online ab sofort verboten.
    T-Online hat bereits Beschwerde eingelegt, diese wurde abgelehnt und somit ist auch eine Revision unmöglich und das Urteil rechtskräftig.

    Quelle und vollständiger Artikel: Spiegel Online 07.11.2006


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