Demenzkranke müssen ihren Versicherungsschutz überprüfen

  • Die Diagnose Demenz ist in der Regel ein Schock.


    Betroffene und Angehörige stellt eine solche Krankheit vor große
    Belastungen. Denn im Laufe der Zeit verlieren die Patienten immer mehr
    die Kontrolle. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Persönlichkeit,
    auch die Geschäftsfähigkeit verändert sich - mit Folgen für den
    Versicherungsschutz, erläutert Bärbel Schönhof von der Deutschen
    Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) in Berlin. Policen sollten daher
    möglichst rasch überprüft werden.


    Für die Kranken- und Pflegeversicherung hat die Diagnose keine
    Auswirkungen. Sie bestünden unverändert weiter, da sie für den
    Krankheitsfall abgeschlossen worden seien, erklärt Schönhof. Doch viele
    andere Versicherungen werden unmittelbar von der Krankheit berührt. "Man
    muss jede Police im Einzelfall überprüfen", rät die Fachanwältin für
    Sozialrecht.


    Rechtsschutzversicherung behalten


    Wichtig sei immer, die Rechtsschutzversicherung bestehen zu lassen.
    "Viele denken, dass man die nicht mehr braucht, weil der Betroffene
    jetzt ins Heim geht." Aber das sei ein Trugschluss, denn häufig brauche
    man gerade die Rechtsschutzversicherung für eventuellen Streit mit der
    Pflegeversicherung oder anderen Leistungsträgern.


    Probleme bei der Unfallversicherung


    Probleme gibt es oft auch mit der privaten Unfallversicherung. "Oft sind
    nach den Versicherungsbedingungen Menschen mit bestimmten geistigen
    Erkrankungen nicht mehr versichert", erklärt Kirstin Zeidler vom
    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
    Darunter fallen auch Demenzpatienten. "Wer in Folge geistiger Verwirrung
    einen Unfall erleidet, würde nach den Bedingungen eines normalen
    Vertrags keine Leistung erhalten."


    "Faktisch bedeutet das, dass bestehende Verträge gekündigt werden und
    der Demenzkranke ohne Versicherungsschutz dasteht", erläutert Peter
    Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale
    Baden-Württemberg in Stuttgart. Wird eine Erkrankung der Versicherung
    nicht mitgeteilt, muss das Unternehmen bei einem Unfall für den Schaden
    nicht leisten. Allerdings müssen die Versicherer in einem solchen Fall
    die Beiträge rückwirkend zur Diagnosestellung erstatten. "Doch das
    verweigern oder vergessen viele Unternehmen", sagt Schönhof.


    Einige Versicherungsunternehmen sehen Demenzkranke zwar als
    versicherungsfähig an. "Doch wenn Unfälle Demenz-bedingt verursacht
    werden oder man Pflegestufe II erreicht, fällt man aus dem
    Versicherungsschutz heraus", so Schönhof. Der GdV rät: "Überprüfen sie
    bestehende private Unfallversicherungen und kontaktieren sie den
    Versicherer, sobald eine Demenz diagnostiziert wird."


    Hausratversicherung: Erkrankung unbedingt melden


    Bei Hausrat- und Gebäudeversicherung gilt eine Demenzerkrankung oft als
    sogenannter Gefahr-erhöhender Umstand. "Das hat zur Folge, dass man eine
    Erkrankung der Versicherung melden muss, um den Versicherungsschutz
    nicht zu verlieren", erläutert Grieble. Die Versicherungsunternehmen
    können dann ihr Risiko neu kalkulieren und entscheiden, ob sie den
    Vertrag unverändert weiter laufen lassen, die Prämien erhöhen oder die
    Police kündigen wollen. Keinesfalls sollte man Risiko-erhöhende Umstände
    verschweigen. "Das Versicherungsunternehmen kann sich dann darauf
    berufen, dass die Informationspflicht verletzt wurde und muss dann einen
    Schaden nicht ersetzen", erklärt Schönhof.


    Private Haftpflichtversicherung macht nicht immer Sinn


    Bei Versicherungen des täglichen Lebens ändert sich aufgrund der
    Demenzerkrankung erst einmal nichts. "Der Versicherungsschutz bei der
    privaten Haftpflicht- und der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt weiter",
    sagt Zeidler. Dennoch ist es nicht immer sinnvoll, diese Policen zu
    behalten. Denn die Haftpflichtversicherung greift nur, wenn der
    Versicherte selbst zahlen müsste. "Wenn man allerdings schuldunfähig
    ist, muss man nicht zahlen, und damit ist auch die Versicherung aus der
    Leistungspflicht heraus", erklärt Grieble.


    Ähnlich verhalte es sich mit der Kfz-Haftpflichtversicherung: "Es ist
    das Auto versichert und nicht die Person. Der Vertrag bleibt bestehen."
    Doch nach den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
    fallen durch "Geistesstörungen verursachte Unfälle" nicht unter den
    Versicherungsschutz. Die Konsequenz: War die Demenzerkrankung ursächlich
    für einen Unfall, zahlt die Versicherung zwar den Schaden des
    Unfallgegners, holt sich das Geld aber vom Versicherten zurück. "Bei
    fortgeschrittener Demenz kann und darf man nicht mehr fahren", betont
    die DAlzG.


    Betreuer gefragt


    Grundsätzlich muss der Betroffene selbst seine Versicherung informieren.
    "Voraussetzung ist allerdings, dass dieser noch in der Lage ist, das
    Problem und die daraus resultierenden Verpflichtungen zu erkennen",
    betont Schönhof. Laut Zeidler sind im fortgeschrittenen
    Krankheitsstadium die Betreuer und Angehörigen besonders gefragt:
    "Schließlich sind sie es, die im Fall der Fälle den Schaden melden und
    mit dem Versicherer in Dialog treten müssen."


  • Was meinst Du Sati, sollte ich so langsam mal meine Versicherungsunterlagen raussuchen, oder macht das dann mein Betreuer für mich? :P
    Ich habe in den Jahren die ich in der Psychatrie mit Demenzkranken gearbeitet habe, gelernt , daß keiner von ihnen überhaupt wusste o. gemerkt hat, das er Demenzkrank ist.
    Die betroffenen Menschen sind gar nicht von selbst in der Lage irgend etwas zu regeln. Je nach schwere der Erkrankung fängst Du da immer wieder nach einigen Minuten bei Null an.
    Für sie selber ist aber alles normal. ( Sie leben in einer ganz eigenen Welt )
    Das sagt eigendlich schon das Wort ,, Demenz "
    Keiner von ihnen wird sich über irgendeinen Versicherungsschutz irgendeinen Gedanken machen können. :) ( Da bleibt nur der Betreuer)