Die Diagnose Demenz ist in der Regel ein Schock.
Betroffene und Angehörige stellt eine solche Krankheit vor große
Belastungen. Denn im Laufe der Zeit verlieren die Patienten immer mehr
die Kontrolle. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Persönlichkeit,
auch die Geschäftsfähigkeit verändert sich - mit Folgen für den
Versicherungsschutz, erläutert Bärbel Schönhof von der Deutschen
Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) in Berlin. Policen sollten daher
möglichst rasch überprüft werden.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung hat die Diagnose keine
Auswirkungen. Sie bestünden unverändert weiter, da sie für den
Krankheitsfall abgeschlossen worden seien, erklärt Schönhof. Doch viele
andere Versicherungen werden unmittelbar von der Krankheit berührt. "Man
muss jede Police im Einzelfall überprüfen", rät die Fachanwältin für
Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherung behalten
Wichtig sei immer, die Rechtsschutzversicherung bestehen zu lassen.
"Viele denken, dass man die nicht mehr braucht, weil der Betroffene
jetzt ins Heim geht." Aber das sei ein Trugschluss, denn häufig brauche
man gerade die Rechtsschutzversicherung für eventuellen Streit mit der
Pflegeversicherung oder anderen Leistungsträgern.
Probleme bei der Unfallversicherung
Probleme gibt es oft auch mit der privaten Unfallversicherung. "Oft sind
nach den Versicherungsbedingungen Menschen mit bestimmten geistigen
Erkrankungen nicht mehr versichert", erklärt Kirstin Zeidler vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Darunter fallen auch Demenzpatienten. "Wer in Folge geistiger Verwirrung
einen Unfall erleidet, würde nach den Bedingungen eines normalen
Vertrags keine Leistung erhalten."
"Faktisch bedeutet das, dass bestehende Verträge gekündigt werden und
der Demenzkranke ohne Versicherungsschutz dasteht", erläutert Peter
Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg in Stuttgart. Wird eine Erkrankung der Versicherung
nicht mitgeteilt, muss das Unternehmen bei einem Unfall für den Schaden
nicht leisten. Allerdings müssen die Versicherer in einem solchen Fall
die Beiträge rückwirkend zur Diagnosestellung erstatten. "Doch das
verweigern oder vergessen viele Unternehmen", sagt Schönhof.
Einige Versicherungsunternehmen sehen Demenzkranke zwar als
versicherungsfähig an. "Doch wenn Unfälle Demenz-bedingt verursacht
werden oder man Pflegestufe II erreicht, fällt man aus dem
Versicherungsschutz heraus", so Schönhof. Der GdV rät: "Überprüfen sie
bestehende private Unfallversicherungen und kontaktieren sie den
Versicherer, sobald eine Demenz diagnostiziert wird."
Hausratversicherung: Erkrankung unbedingt melden
Bei Hausrat- und Gebäudeversicherung gilt eine Demenzerkrankung oft als
sogenannter Gefahr-erhöhender Umstand. "Das hat zur Folge, dass man eine
Erkrankung der Versicherung melden muss, um den Versicherungsschutz
nicht zu verlieren", erläutert Grieble. Die Versicherungsunternehmen
können dann ihr Risiko neu kalkulieren und entscheiden, ob sie den
Vertrag unverändert weiter laufen lassen, die Prämien erhöhen oder die
Police kündigen wollen. Keinesfalls sollte man Risiko-erhöhende Umstände
verschweigen. "Das Versicherungsunternehmen kann sich dann darauf
berufen, dass die Informationspflicht verletzt wurde und muss dann einen
Schaden nicht ersetzen", erklärt Schönhof.
Private Haftpflichtversicherung macht nicht immer Sinn
Bei Versicherungen des täglichen Lebens ändert sich aufgrund der
Demenzerkrankung erst einmal nichts. "Der Versicherungsschutz bei der
privaten Haftpflicht- und der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt weiter",
sagt Zeidler. Dennoch ist es nicht immer sinnvoll, diese Policen zu
behalten. Denn die Haftpflichtversicherung greift nur, wenn der
Versicherte selbst zahlen müsste. "Wenn man allerdings schuldunfähig
ist, muss man nicht zahlen, und damit ist auch die Versicherung aus der
Leistungspflicht heraus", erklärt Grieble.
Ähnlich verhalte es sich mit der Kfz-Haftpflichtversicherung: "Es ist
das Auto versichert und nicht die Person. Der Vertrag bleibt bestehen."
Doch nach den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
fallen durch "Geistesstörungen verursachte Unfälle" nicht unter den
Versicherungsschutz. Die Konsequenz: War die Demenzerkrankung ursächlich
für einen Unfall, zahlt die Versicherung zwar den Schaden des
Unfallgegners, holt sich das Geld aber vom Versicherten zurück. "Bei
fortgeschrittener Demenz kann und darf man nicht mehr fahren", betont
die DAlzG.
Betreuer gefragt
Grundsätzlich muss der Betroffene selbst seine Versicherung informieren.
"Voraussetzung ist allerdings, dass dieser noch in der Lage ist, das
Problem und die daraus resultierenden Verpflichtungen zu erkennen",
betont Schönhof. Laut Zeidler sind im fortgeschrittenen
Krankheitsstadium die Betreuer und Angehörigen besonders gefragt:
"Schließlich sind sie es, die im Fall der Fälle den Schaden melden und
mit dem Versicherer in Dialog treten müssen."