Wer sich über ein ungesichertes W-LAN-Netz Zugang zum Internet
verschafft, begeht laut einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal
noch keine Straftat. Schon 2008 wollte der Staatsanwalt Klage gegen
jemanden beim Amtsgericht in Wuppertal wegen "Schwarzsurfens" erheben.
Das Amtsgericht aber lehnte bereits die Eröffnung des Verfahrens ab, da
man in der bloßen Nutzung keinen Verstoß gegen ein Gesetz feststellen
konnte. Weder das Strafgesetzbuch, das Telekommunikationsgesetz noch das
Bundesdatenschutzgesetz regele dies.
Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Nichteröffnung des Verfahrens
durch das Amtsgericht eine Beschwerde ein, weswegen sich jetzt das
nächsthöhere Landgericht mit dem Fall beschäftigen musste. Allerdings
entschied das Landgericht, das die Nichteröffnung des Verfahrens
rechtens war.